Immobilie vermieten
Mit Rubner & Madeddu Immobilien an Ihrer Seite
Haben Sie als Vermieter bereits die Erfahrung gemacht, wie zeitraubend und nervenaufreibend es sein kann, einen seriösen und solventen Mieter zu finden? Ständige Anrufe, nicht eingehaltene Besichtigungstermine, Besichtigungstouristen, oder Diskussionen zur Miethöhe und vieles mehr?
Gerne nehmen wir uns die Zeit für Sie, alle Details der Vermietung zu besprechen, beraten Sie bei der Mietpreisfindung und bei evtl. zweckmäßigen Renovierungsarbeiten.
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Das Bestellerprinzip – Kurz und knapp: Wer bestellt, zahlt!
Das Bestellerprinzip ist seit 1. Juni 2015 rechtsverbindlich in Kraft getreten. Danach darf der Wohnungsvermittler, in diesem Fall der Makler, vom Mietinteressenten für die Vermittlung oder den Nachweis von Wohnraum, Entgelt weder fordern, noch annehmen, d.h. das klassische Provisionsmodell ist insoweit nicht mehr anwendbar, vorausgesetzt, der Auftraggeber ist der Vermieter – für diesen fällt die vereinbarte Provision an. Beauftragt ein Mietinteressent einen Makler zur Suche eines passenden Mietobjekts, so trägt der Suchende die Maklerprovision.
